Kurze Info
In der Ausbildung zum*zur Sozialpädagogischen Assistent*in werden grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Kindern im Alter von 0-10 Jahren vermittelt. Sozialpädagogische Assistent*innen werden überwiegend als Zweitkraft in Kindertagesstätten zur Unterstützung von Erzieher*innen eingesetzt. Die Ausbildung ist in der Regel die Voraussetzung, um eine Ausbildung zum*zur Erzieher*in aufnehmen zu können.
Zugangsvoraussetzungen
für die Aufnahme in die Berufsfachschule -Sozialpädagogische*r Assistent*in sind grundsätzlich ein guter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Es gibt verschiedene Bedingungen unter denen es möglich ist, direkt in die zweite Klasse der Berufsfachschule -Sozialpädagogische*r Assistent*in aufgenommen zu werden und dadurch die Ausbildung um ein Jahr zu verkürzen:
- Allgemeine Hochschulreife
- Realschulabschluss + Berufsausbildung
- Erfolgreiche Absolvent*innen der zweijährigen Berufsfachschule Fachrichtung Sozialpädagogik (nach Hauptschulabschluss)
Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.